Veröffentlichung von Foto- und Filmaufnahmen im Verein nach DS-GVO

für Kinder, Jugendliche & Erwachsene


Grundlegende Informationen:
 

Nach dem neuen EU-Datenschutzrecht, welches seit dem 25.05.2018 gilt, sind Foto- und/oder Videoaufnahmen, auf denen Personen zu erkennen sind, grundsätzlich nur noch mit schriftlicher Einwilligung des/der Abgebildeten (bzw. der Personensorgeberechtigten) bzw. mit einer Rechtsgrundlage zulässig. Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten insoweit nur für Presse, Rundfunk, Wissenschaft und Kunst. Da das EU-Datenschutzrecht höherrangiger ist als das alt bekannte deutsche Kunsturheberrechtsgesetz (KUG), kann man sich nicht mehr darauf berufen, die abgebildeten Personen seien nur „Beiwerk“ des Bildes, § 23 KUG. Das EU-Recht verdrängt deutsches Recht an dieser Stelle.

Fotos und/oder Videoaufnahmen sind nur ausnahmsweise auch ohne Einwilligung des/der Abgebildeten zulässig, wenn dies

  • zur Erfüllung eines Vertrages erforderlich ist
  • zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist
  • zur Wahrung berechtigter Interessen des Vereins/Verbandes/Jugendrings erforderlich ist und die schutzwürdigen Interessen des/der Abgebildeten nicht überwiegen.

 

Für Foto- und/oder Filmaufnahmen von Kindern, Jugendlichen sowie Erwachsenen während Freizeitmaßnahmen oder Veranstaltungen dürfte in der Regel keine dieser Ausnahmen greifen, weswegen stets eine schriftliche Einverständniserklärung (bei Kindern von beiden Erziehungsberechtigten) einzuholen ist.

Bei Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren braucht es hierfür das Einverständnis beider Eltern, Jugendliche ab 16 dürfen das Einverständnis selbst erteilen, da ihnen laut Datenschutzgrundverordnung bzw. BDSG (neu) die Tragweite ihrer Entscheidung bewusst sein sollte. Zu beachten ist auch, dass sich aus der Einwilligung ergeben muss, für welche Zwecke die Aufnahmen verwendet werden sollen, damit dem/der Einwilligenden klar ist, worauf er/sie sich einlässt.

Die abgebildeten Personen haben nach Art. 21 DSGVO die Möglichkeit, der Veröffentlichung von Fotos, auf denen sie erkennbar sind, zu widersprechen. Der Widerspruch wirkt ab dem Zeitpunkt, an dem er eingelegt wird. Sobald also eine abgebildete Person einen Widerspruch erklärt hat, sollte eine Veröffentlichung der Bildaufnahme nicht weiter vorgenommen werden, sofern der Verein keine zwingenden schutzwürdigen Gründe für die Veröffentlichung nachweisen kann.

  1. Einverständniserklärung zu Foto- und/oder Filmaufnahmen

Ich erkläre mich damit einverstanden, dass im Rahmen der Veranstaltungen, Aktionen, Übungseinheiten und Spieleinheiten der Freiwilligen Feuerwehr Siegenburg e.V. Bilder und/oder Videos von den anwesenden Teilnehmer/innen (Kinder, Jugendliche, Erwachsene) gemacht werden und zur Veröffentlichung

  • auf der Homepage der Freiwilligen Feuerwehr Siegenburg e.V. (http://www.feuerwehr-siegenburg.de)
  • in (Print-)Publikationen: Mittelbayerische Zeitung/ Hallertauer Zeitung; Landshuter Zeitung / Allgemeine Laber Zeitung;

                             Zeitschrift des Landesfeuerwehrverbandes; Wochenblatt Kelheim; Zeitschrift des Landkreises Kelheim

                            / Marktblatt Siegenburg

  • auf der Facebook-Seite der Freiwilligen Feuerwehr Siegenburg e.V.
  • auf der Instagram-Seite der Freiwilligen Feuerwehr Siegenburg e.V.
  • Youtube

 

verwendet und zu diesem Zwecke auch abgespeichert werden dürfen. Die Fotos und/oder Videos dienen ausschließlich der Öffentlichkeits- und Pressearbeit der Freiwilligen Feuerwehr Siegenburg e.V. bzw. dem Kreis- bzw. dessen Bezirk- und Landesverbänden.

Ich bin mir darüber im Klaren, dass Fotos und/oder Videos im Internet von beliebigen Personen abgerufen werden können. Es kann trotz aller technischer Vorkehrungen nicht ausgeschlossen werden, dass solche Personen die Fotos und/oder Videos weiterverwenden oder an andere Personen weitergeben. Als Mitglied nehme ich die Risiken für eine Persönlichkeitsverletzung zur Kenntnis und mir ist bewusst, dass die personenbezogenen Daten auch in Staaten abrufbar sind, die keine mit der Bundesrepublik Deutschland vergleichbaren Datenschutzbestimmungen kennen und auch dorthin übermittelt werden.

Diese Einverständniserklärung ist freiwillig und kann gegenüber der Freiwilligen Feuerwehr Siegenburg e.V. jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Sind die Aufnahmen im Internet auf Seiten der Freiwilligen Feuerwehr Siegenburg e.V. verfügbar, erfolgt die Entfernung, soweit dies dem Verein überhaupt möglich ist.

 

 

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 ORT                                   DATUM                              Name in Druckbuchstaben und UNTERSCHRIFT

                                                                                                                                                                                               

 

Datenschutzhinweise hinsichtlich der Herstellung und Verwendung von Foto- und/oder Videoaufnahmen bzw. von personenbezogenen Daten gemäß Art. 13 DSGVO

 

  1. Name und Kontaktdaten des/der Verantwortlichen (Art. 13 Abs. 1 Buchst. A DS-GVO):

Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist:

Matthias Türk (1. Vorsitzender)
Freiwillige Feuerwehr Siegenburg e.V., Kolpingweg 5; 93354 Siegenburg, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

  1. Kontaktdaten des/der Datenschutzbeauftragten[1] (Art. 13 Abs. 1 Buchst. B DS-GVO):
    -entfällt-
  2. Zweck der Verarbeitung (Art. 13 Abs. 1 Buchst. C DS-GVO):
    Ihre Daten werden für die Zwecke ihrer Mitgliedschaft gemäß Satzung und der damit verbundenen Datenschutzleitlinie verarbeitet. (Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b DS-GVO). Die Fotos und/oder Videos dienen ausschließlich der Öffentlichkeits- und Pressearbeit der Freiwilligen Feuerwehr Siegenburg e.V.

 

  1. Rechtsgrundlagen der Verarbeitung (Art. 13 Abs. 1 Buchst. C DS-GVO):

Die Verarbeitung von Fotos und/oder Videos (Erhebung, Speicherung und Weitergabe an Dritte (s. unter 5.)) sowie die Speicherung von Telefonnummern, Email Adresse und Daten über den Satzungszweck hinaus erfolgt aufgrund ausdrücklicher Einwilligung des/der Personensorgeberechtigten bzw. des/der Betroffenen, mithin gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe (a) DSGVO.

 

  1. Kategorien von Empfänger der personenbezogenen Daten (Art. 13 Abs. 1 Buchst. E DS-GVO):

Personenbezogene Daten und / oder Fotos / Videos werden weitergeben an:

  1. Dritte: Dachverbände, Webhoster, Cloud-Computing-Anbieter, Eltern und Erziehungsberechtigte, Sonstige im Zusammenhang mit der Erstellung und Veröffentlichung von (Print)Publikationen) siehe unter Seite 1.
  2. Verbands-/Vereinsmitglieder: Für die Erstellung von Vereinschroniken, Vereinszeitschriften, Nachrichten aus dem Verein, der zeitlichen Erfassung von Veranstaltungen bzw. Arbeitseinsätzen, Ehrungen und Jubiläen.
  3. Auch der Upload von Daten im Internet stellt eine Weitergabe an Dritte dar. (Homepageanbieter, Cloudplattformen, usw.)
  4. Finanzwesen: Der Steuerberater erhält sämtliche Buchhaltungsdaten und die jeweilige Bank erhält die Kontodaten für die Einzugsermächtigungen

 

  1. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten (Art. 13 Abs. 2 Buchst. A DS-GVO):

Mitgliedsdaten gemäß Satzung werden bis zur Beendigung der Mitgliedschaft verarbeitet und darüber hinaus gemäß gesetzlichen Aufbewahrungspflichten (z.B. HGB, AO) 10 Jahre gespeichert. 

Fotos- und/oder Videos, welche für die Zwecke der Öffentlichkeits- und/oder Pressearbeit der Freiwilligen Feuerwehr Siegenburg e.V. gemacht werden, werden vorbehaltlich eines Widerrufs der Einwilligung des Betroffenen auf unbestimmte Zeit zweckgebunden gespeichert, andernfalls ist eine Erstellung von Vereinschroniken für Jubiläen nicht mehr möglich. Sollten Bilder oder Videos nach dem Ableben des Betroffenen verwendet werden, wird die Einwilligung zusätzlich bei den Nachkommen eingeholt.

  1. Widerrufsrecht bei Einwilligung:

Die Einwilligung zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten, welche über den Satzungszweck hinaus gespeichert werden sowie von Fotos und/oder Videos kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.

  1. Betroffenenrechte (Art. 13 Abs. 2 Buchst. B-D DS-GVO):

Nach der Datenschutzgrundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

  1. Der Verantwortliche trifft geeignete Maßnahmen, um der betroffenen Person alle Informationen gemäß den Art. 13 und 14 und alle Mitteilungen gemäß den Art. 15 bis 22 und Art. 34, die sich auf die Verarbeitung beziehen, in präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer klaren und einfachen Sprache zu übermitteln; dies gilt insbesondere für Informationen, die sich speziell an Kinder richten. (Recht auf Transparenz Art. 12 DSGVO)
  2. Werden ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben sie das Recht Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten. (Art. 15 DSGVO)
  3. Sollten unrichtige personenbezogenen Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO)
  4. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung: Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:
    Die Richtigkeit der personenbezogenen Daten wird von der betroffenen Person bestritten, und zwar für eine Dauer, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen. Die Verarbeitung ist unrechtmäßig, die betroffene Person lehnt die Löschung der personenbezogenen Daten ab und verlangt stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten.
  5. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18, 21 DSGVO)
  6. Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu. (Art. 20 DSGVO)
  7. Recht auf Widerruf einer datenschutzrechtlichen Einwilligung. Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, eine Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten jederzeit zu widerrufen. Möchte die betroffene Person ihr Recht auf Widerruf einer Einwilligung geltend machen, kann sie sich hierzu jederzeit an den Verantwortlichen oder dessen Vertreter in seiner Reihenfolge wenden.

 

Sollten Sie von den genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die Verantwortliche, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen. Weiterhin besteht ein Beschwerderecht beim Bayerischen Landesamt für Datenschutz in Ansbach.

 

 

[1] nur soweit der Verein zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet ist. Dies ist dann nicht der Fall, wenn weniger als 20 Personen im Verein/Verband ö.a. ständig mit der automatisierten Datenverarbeitung beschäftigt sind. Besteht keine Verpflichtung zur Bestellung eines eigenen Datenschutzbeauftragten, genügen die Kontaktdaten des/der Verantwortlichen.